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Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)

§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Klienten, die
Dienstleistungen von Training House, vertreten durch Thomas Wieser, erworben haben.

1.2 Klienten im Sinne von § 1.1 sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und staatliche
Einrichtungen.

1.3 Der Vertrag wird zwischen dem Klienten und Training House, vertreten durch Thomas
Wieser (nachfolgend PT genannt), Peter- Willems- Straße 44, 52382 Niederzier (Sitz der
Geschäftsleitung), geschlossen.

1.4 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte,
dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB. Im Folgenden wird nicht
ausdrücklich zwischen Personal Training Medical-Fitness-Coaching, Ernährungsberatung,
Techniktraining und Firmensport unterschieden. Synonym wird sinngemäß Coaching oder
Trainingseinheit (TE) verwendet.

1.5 Grundlage für sämtliche Honorare und sonstige Abrechnungsbeträge ist ausschließlich
die jeweils aktuelle Honorarregelung von Training House.

§ 2 Leistungen
2.1 Das angebotene Personal Training (PT) umfasst eine auf die Bedürfnisse und
körperlichen Fähigkeiten des Klienten ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche
Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in einer oder mehreren vom Trainer/ Mitarbeiter
vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (TE) durchgeführt wird.

2.2 Die von Training House erstellten Betreuungs- und Trainingspläne sowie Empfehlungen
basieren ausschließlich auf den persönlichen Angaben des Klienten in der Anamnese
und/oder. auf dem schriftlichen Anamnesebogen. Für wahrheitsgemäße und vollständige
Informationen trägt der Klient die alleinige Verantwortung.

§ 3 Trainingsplanung/ Trainingszeiten
3.1 Eine Trainingseinheit dauert je nach Wunsch des Klienten 45 oder 60 Minuten. Bei
Firmensportkursen und anderen Group Fitnessangeboten 60 oder 90 Minuten.

3.2 Bei Überschreitung der Dauer, wird das Honorar (10er und 20er Karten die
„Zeitgutschrift“) prozentual angepasst.

3.3 Jede Trainingseinheit wird in Absprache mit dem Klienten im Voraus festgelegt und ist
verbindlich.

3.4 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. In
einem Beratungsgespräch werden vorab die Trainingsinhalte und -ziele mit dem Klienten
zusammen abgestimmt.

3.5 Das Training wird an dem vom Klienten gewünschten oder vom Trainer empfohlenen Ort
durchgeführt. Dies kann am Wohnort des Klienten, im Fitnessstudio, an den Trainingsstätten
von Training House oder an einem sonstigen geeigneten Ort sein.

3.6 Die Terminvergabe erfolgt individuell. An Sonn- und Feiertagen werden
Trainingseinheiten nur zu gesonderten Tarifen angeboten. Hier beträgt der Aufpreis 20
Prozent zum vereinbarten Tarif.

§ 4 Umplanung/ Absagen/ Nichterscheinen
4.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor
Trainingsbeginn, abzusagen. Erfolgt die Trainingsabsage zu einem späteren Zeitpunkt oder
erscheint der Klient nicht zum vereinbarten Training, so wird das volle Honorar als
Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.

4.2 Ausgefallene Zeiten, die auf einer nachweisbaren gesundheitlichen Verhinderung
(Verletzung, Operation oder schwerwiegende Erkrankung) beruhen und durch ein ärztliches
Attest über die gesamte Dauer bescheinigt werden, führen zu einer entsprechenden
Verlängerung der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die ausgefallenen Tage werden als
vergütungsfreie Zeit an das Ende der Laufzeit angehängt.

4.3 Sollte aufgrund von schlechten Wetterverhältnissen ein geplantes Outdoortraining nicht
möglich sein, kann eine Absage/Änderung nur durch den PT erfolgen. Erfolgt keine Absage
durch den PT bis spätestens zwei Stunden vor dem geplanten Beginn der Einheit, findet die
Einheit am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt statt.

4.4 Bei längerer beruflicher Ortsabwesenheit muss das Training angepasst werden. Folglich
ist dies dem Trainer mitzuteilen.

4.5 Bei auf Langzeit angelegten Pauschalverträgen, verpflichtet sich der PT im Absagefall
grundsätzlich einen Alternativtermin in der Woche anzubieten. Sollte dies aus Zeitgründen
nicht möglich sein, geht die Terminabsage zu Lasten des Klienten.

§ 5 Zahlungsbedingungen/Vergütung/Spezifische Kosten
5.1 Das Honorar für die vereinbarten Dienstleistungen wird vor Vertragsabschluss individuell
festgelegt und auf das jeweilige Leistungspaket abgestimmt.

5.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann entweder in Bar, per Lastschrift oder per
Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen. Die entsprechenden
Modalitäten werden dem Klienten vor Vertragsabschluss mitgeteilt.

5.3 Fallen aufgrund der Betreuungsziele und -wünsche des Klienten Tageskarten, monatliche
Mitgliedsbeiträge in Fitnessstudios, Schwimmbäder, Platzgebühren (für Badminton etc.)
oder sonstige Kosten an, sind diese vollumfänglich vom Klienten zu übernehmen. Dies gilt
auch für alle Kosten, die in diesem Zusammenhang entsprechend für den PT/ Mitarbeiter
von Training House anfallen.

5.4 Ist eine Begleitung durch den PT auf Reisen gewünscht, so sind die Spesen vom Klienten
zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Dauer der Reise vereinbart.

5.5 Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug. Die Zahlung bei
Langzeitabonnements wie auch bei Kurzzeittrainingsintervallen sind in voller Höhe vor
Beginn des ersten Trainings fällig. Solange offene Forderungen nicht beglichen wurden,
besteht kein Anspruch auf Leistungen durch Training House.

5.6 Bei 10er und 20er Karten (Kurzzeittrainingsintervalle), werden die durchgeführten
Trainings auf einer Liste durch den Trainer dokumentiert.

§ 6 Gesundheitscheck/Sorgfaltspflichten
6.1 Für die Erstellung des individuellen Trainingsplanes dient die erste Trainingseinheit dem
Gesundheitscheck. Die dem Anamnese-Bogen zu Grunde liegenden Fragen bezüglich des
Gesundheitszustandes sind durch den Klienten wahrheitsgemäß zu beantworten. Anhand
der erworbenen Kenntnisse und der gemeinsamen Zielfestlegung wird der PT anschließend
einen individuellen Trainingsplan erstellen. Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss
eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender
körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer Trainingseinheit, dem PT
umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. In gegenseitigem Einvernehmen
wird dann über die Fortsetzung der TE entschieden.

6.2 Der Trainer ist verpflichtet, vor Beginn der einzelnen TE die trainingsgerechte Bekleidung
und Ausrüstung des Klienten zu überprüfen und den Klienten in das bevorstehende Training,
damit verbundene spezielle Risiken (neue/ unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte/ Übungen
usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen usw.) einzuweisen.
Während der Trainingseinheit ist der Trainer verpflichtet, Trainingsverhalten und
Übungsausführung des Klienten stets zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren.

§ 7 Verschwiegenheit & Datenschutz
7.1Training House ist verpflichtet, jegliche Art von Information über seinen Klienten bzw.
jegliche von seinem Klienten erhaltene Information vertraulich zu behandeln. Gleiches gilt
sinngemäß für den Klienten.
7.2 Alle im Rahmen des Personal Trainings erhobenen Daten des Klienten werden unter
Einhaltung der aktuell gültigen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und die
Speicherung kann jederzeit untersagt oder widerrufen werden. Mit dem Akzeptieren der
aktuell gültigen AGBs von Training House erteilt der Klient Training House die Erlaubnis zur
Verarbeitung und Speicherung der erhaltenen Daten. Daten werden zum Teil bei
Drittanbietern gespeichert und unterliegen den Datenschutzabkommen, die zwischen
Training House und dem jeweiligen Drittanbieter geschlossen wurden. Alle entsprechenden
Datenschutzabkommen können auf Anfrage bei Training House eingesehen werden.

7.3 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 12 Monate nach der
letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes.

7.4 Mit Akzeptieren der AGBs von Training House gibt der Klient sein Einverständnis der
Verarbeitung seiner Daten gem. DSGVO durch Training House dessen Dienstleistern gem.
§7.2. Ein Widerruf dieser Einverständniserklärung durch den Klienten ist jederzeit möglich
und schriftlich an Training House zu richten.

§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Jede bei Training House gebuchte Dienstleistung wird vertraglich geregelt und unterliegt
den hier beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8.2 Die Gültigkeitsdauer beträgt für 10er-Karten drei Monate und für 20er-Karten sechs
Monate, jeweils beginnend mit dem Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist verfallen
ungenutzte Einheiten ersatzlos. Eine Rückerstattung des Kaufpreises für nicht in Anspruch
genommene Einheiten ist ausgeschlossen.

8.3 Eine Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit durch den Klienten besteht nur, wenn eine
dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht,
vorliegt. Diese Indikation ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.

8.4 Bei Buchung eines Langzeitabonnements wird im Falle einer vorzeitigen
Vertragsbeendigung durch den Klienten -auf Grund des geringeren Stundensatzes für
Langzeitpauschalleistungen- die monatliche Ratenzahlung für drei weitere Monate erhoben,
bzw. das im Voraus erhaltene Honorar anteilig in der Höhe von drei Monaten einbehalten.

8.5 Training House ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen einseitig
zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütungen werden in diesem Fall unverzüglich
zurückgezahlt.

§ 9 Haftungsausschluss
9.1 Die Teilnahme des Klienten an den Trainingseinheiten sowie an dem durch den PT zu
Beginn der ersten Trainingseinheit durchzuführenden Gesundheitscheck (einschl. mögl.
späterer erneuter Checks), erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Alle im Verlaufe
des Anamnesegesprächs, des Gesundheitschecks und des dazugehörenden
Auswertungsberichts seitens des PT gemachten Äußerungen hinsichtlich des
Gesundheitszustandes des Klienten sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu
werten. Sie stellen keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt
zu überprüfen. Der Klient haftet für Schäden, die er an durch den PT zu Trainingszwecken zur
Verfügung gestelltem Gerät vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der PT haftet nicht
für Personen -, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die
der Klient infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter
Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht
angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet. Der Trainer haftet weiterhin nicht für
eine Schädigung der Gesundheit des Klienten, wenn dieser seinen Pflichten gem. § 6 nicht
oder nur unzureichend nachkommt und ferner nicht für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden, die dem Klienten durch Netzwerkpartner des PT entstehen. Der Trainer
haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks/Ziels.

§ 10 Schlussbestimmung
10.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts
anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt
auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

10.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem
wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung
getroffen.

10.3 Als Gerichtsstand wird Düren vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.